Grundsätzlich besteht Steuerpflicht

Auch wenn es in den Bundesländern keine ganz einheitliche Praxis gibt, so sind doch die Finanzämter (hier am Beispiel Rheinland-Pfalz aufgezeigt) zunehmend angehalten, die Einkünfte von Rentnern zu prüfen, die keine Steuererklärung abgegeben haben.

 

Grundsätzlich wird seitens der OFD/Finanzämter allerdings klargestellt , dass die meisten Rentner nichts zu befürchten haben, da ihre Einkünfte den Grundfreibetrag (häufig) nicht übersteigen. Der Grundfreibetrag beträgt seit dem Jahr 2010 für Alleinstehende 8.004 Euro und für Verheiratete 16.008 Euro. Sollte die Überprüfung doch zeigen, dass Steuern zu zahlen sind, erhalten betroffene Rentner Post vom Finanzamt. Darin wird eine Aufforderung enthalten sein, die Steuererklärungen der letzten Jahre nachzureichen. Den Rentnern soll eine angemessene Frist zur Abgabe eingeräumt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Steuer festgesetzt und ein Steuerbescheid verschicckt - so die Information seitens der Finanzämter.

 

Renteneinkünfte - was zählt dazu?

Die meisten Rentenbezüge sind einkommensteuerpflichtig. Zu den Renten und anderen Leistungen gehören neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch

  • Renten aus den landwirtschaftlichen Alterskassen,
  • Berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie z. B. aus der Ärzteversorgung,
  • VBL- Renten aus dem öffentlichen Dienst,
  • Betriebsrenten und Pensionsfonds.

Aber auch Renteneinkünfte aus Versicherungsverträgen, wie z. B. der Riester- Rente zählen dazu. Keine Renten sind Versorgungsbezüge von Beamten und Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Diese gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

 



Nachgelagerte Rentenbesteuerung

Gerade die Änderung des Gesetzes im Jahre 2005 führt dazu, dass Jahr für Jahr ein größerer Teil der Rente besteuert wird. Die Rentenbesteuerung steigt jedes Jahr um 2 Prozent. Der Gesetzgeber stellt im Gegenzug hierfür die privaten Vorsorgeaufwendungen von der Steuer Stück für Stück frei. Wer in 2011 Ruheständler wurde, muss seine Renteneinkünfte mit 62 Prozent versteuern- und wer in 2012 Neurentner wird, muss 64 Prozent seiner Rente versteuern. Im Jahr 2040 soll so die komplette Rente steuerpflichtig sein.





Oberfinanzdirektion Koblenz,
Pressemitteilung vom 22.8.2012.

(Quelle: © Buhl Tax Service GmbH)